Reisepreisminderung bei besonderer Schwere nicht auf die Dauer des Ereignisses beschränkt
Dienstag, 22. Juli 2008 | Autor: Pfelzer
Ein Ereignis, das zu einem Reisemangel führt, kann bei besonderer Schwere eine Minderung des Reisepreises rechtfertigen, die nicht auf den anteiligen Reisepreis für die Dauer des Ereignisses beschränkt ist. Ob ein solches schwerwiegendes Ereignis vorliegt, ist jeweils auf Grund einer wertenden Betrachtung des Einzelfalles zu entscheiden. Zu diesem Schluss kommt der BGH.
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