Unwirksamkeit einer “Farbwahlklausel” in einem Wohnraummietvertrag
Dienstag, 1. Juli 2008 | Autor: Pfelzer
Eine Klausel, die einem Mieter auch während der Dauer des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen mittels “neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten” vorschreibt, ist unwirksam. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst entschieden.
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