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Ein nicht direkter Arbeitsweg kostet den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Samstag, 9. August 2008 | Autor: Pfelzer

Ein Versicherungsnehmer, der früh morgens auf nicht direktem Weg zur Arbeitsstelle beim Tanken einen Unfall erleidet, riskiert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Hessische Landessozialgericht aktuell entschieden.

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Thema: Arbeitsrecht | Beitrag kommentieren