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Handyverbot am Steuer auch bei Nutzung als Navigationsgerät

Montag, 11. August 2008 | Autor: Pfelzer

Das Handyverbot nach § 23 Abs. 1 a StVO gilt auch für die Nutzung des Handys als Navigationsgerät. Dieser Ansicht ist das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung.

Ein Autofahrer wurde zu einer Geldbuße in Höhe von EUR 70,00 verurteilt. Er gab an, dass er das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche geholt habe. Vielmehr wollte er die in das Handy eingebaute Navigationsfunktion benutzen. Die eingelegte Rechtsbeschwerde ließ das OLG Köln nicht zur Entscheidung zu.

§23 Abs. 1 a StVO untersagt die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält. Nach Auffassung des Gerichts umfasst der Begriff der “Benutzung” jedoch nicht nur das Telefonieren, sondern sämtliche Bedienfunktionen. Dazu zählen unter anderem auch das Versenden oder Öffnen von SMS, die Teilnahme am Internet und die sonstigen vielfältigen Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung oder Darstellung von Daten, wie etwa die Nutzung als Diktiergerät. Es ist lediglich erforderlich, dass es sich um ein Mobiltelefon handelt.

Eine reine Ortsverlagerung dagegen fällt nicht unter den Begriff der “Benutzung”, da diese keinen konkreten Bezug zu einer bestimmten Bedienfunktion aufweist.

Quelle: Beschluss des OLG Köln v. 30.06.2008 Az.: 81 Ss-OWi 49/08 mit weiteren Fundstellen

Das Handyverbot gilt jedoch dann nicht, wenn das Mobiltelefon bei ausgeschaltetem Motor genutzt wird.

Quelle: Beschluss des OLG Hamm v. 06.09.2007 Az.: 2 Ss OWi 190/07

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Thema: Ordnungswidrigkeitenrecht

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