Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss an das Fernwärmenetz
Dienstag, 30. September 2008 | Autor: Pfelzer
Der Anschluss einer Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz stellt eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Maßnahme zur Einsparung sogenannter Primärenergie führt und der Vermieter auf eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung verzichtet. Dies geht aus einem Urteil des BGH hervor.
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