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Duldungspflicht des Mieters bei Anschluss an das Fernwärmenetz

Dienstag, 30. September 2008 | Autor: Pfelzer

Der Anschluss einer Mietwohnung an das aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung gespeiste Fernwärmenetz stellt eine vom Mieter zu duldende Modernisierungsmaßnahme dar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn diese Maßnahme zur Einsparung sogenannter Primärenergie führt und der Vermieter auf eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung verzichtet. Dies geht aus einem Urteil des BGH hervor.

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Zeitliche Begrenzung des Versicherungsschutzes für Fahrräder zulässig

Donnerstag, 18. September 2008 | Autor: Pfelzer

Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr  verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahl in Gebrauch oder in einem gemeinsam genutzten Abstellraum befand ist, ist zulässig. Diese Klausel beschreibt eine Risikobegrenzung und keine verhüllte Obliegenheit, die einen bestehenden Versicherungsschutz wieder entziehen würde. Dies hat der BGH entschieden.

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Zu den Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, § 14 StVO

Donnerstag, 11. September 2008 | Autor: Pfelzer

Wer beim Anschnallen eines Kindes auf dem Rücksitz eines am Straßenrand parkenden Fahrzeuges die hintere Tür auf der Fahrerseite öffnet und diese Tür von einem herannahenden Fahrzeug allein deshalb beschädigt wird, weil der Fahrer den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten hat, den trifft kein Verschuldensvorwurf. Dies hat das OLG Bremen (Az.:2 U 19/08) entschieden.

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Keine Aufklärungspflicht bei Wechsel in die private Krankenversicherung

Montag, 8. September 2008 | Autor: Pfelzer

Es besteht keine Pflicht des Agenten eines Krankenversicherers bei Abschluss eines Krankheitskostenversicherungsvertrages den Versicherungsnehmer ungefragt über die Vor- und Nachteile eines Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu beraten.  Dies hat das OLG Celle entschieden. Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn dem Versicherungsagenten ein besonderes Auskunfts- und Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers erkennbar ist oder aber wenn konkrete Vergleichsberechnungen hinsichtlich zukünftiger Kosten sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung angestellt werden.

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