Gravierende Beleidigungen können Kündigung ohne Abmahnung rechtfertigen
Mittwoch, 10. Dezember 2008 | Autor: Pfelzer
Wer in einem Mietshaus andere Mietparteien mit Beleidigungen und nächtlichem Lärm belästigt, riskiert eine Kündigung des Mietverhältnisses. Gravierende Beleidigungen gegenüber den anderen Mietparteien rechtfertigen sogar eine Kündigung des Mietverhältnisses ohne vorherige Abmahnung. Diese Ansicht vertritt das LG Coburg.
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