Verkehrsrecht: Bei beruflicher Nutzung muss beschädigtes Fahrzeug sofort repariert werden
Dienstag, 17. März 2009 | Autor: Pfelzer
Wer mit seinem beruflich genutzten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, muss mit der Reparatur unverzüglich beginnen. Ein Abwarten auf die Zusage der Versicherung zur Kostenübernahme ist nicht in jedem Fall geboten, wenn dadurch ein noch größerer Schaden entstehen kann. Insoweit hat der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Gera (Az. 3 O 496/06) hervor.
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