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Versicherungsrecht: Kein Unfallversicherungsschutz bei wetterbedingter Kreislaufstörung

Freitag, 27. März 2009 | Autor: Pfelzer

Der Unfallversicherungsschutz greift nur ein, wenn ein unter den Versicherungsvertrag fallendes Unfallereignis vorliegt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Unfall lediglich auf allmählicher Einwirkung von Witterungsbedingungen beruht. Der für das Versicherungsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten und die Revision der Klägerin zurückgewiesen.

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