Versicherung zahlt Schaden bei Vermeidung eines Wildunfalls
Montag, 23. März 2009 | Autor: Pfelzer
Versucht ein Fahrzeugführer einem Reh auszuweichen, um einen Wildunfall zu vermeiden und kommt es hierdurch selbst zu einem Unfall, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden zu regulieren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 3874/08) hervor.
Eine Fahranfängerin befuhr eine Landstraße in einem Waldgebiet. In einer Kurve nahm sie am rechten Fahrbahnrand ein Reh wahr. Mittels einer Lenkbewegung in die Gegenrichtung versuchte sie einen Zusammenstoss zu vermeiden. Dabei geriet der Wagen ins Schleudern, kam von der Straße ab und landete im Unterholz. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Der Vater der Fahrerein als Eigentümer des Fahrzeugs verlangte von seiner Teilkasko - Versicherung den Schaden ersetzt. Diese weigerte sich jedoch die Regulierung, da das Ausweichmanöver unnötig war. Schließlich befand sich das Tier nicht auf der Fahrbahn sondern daneben.
Der Eigentümer hatte mit seiner Klage Erfolg. Regelmäßig hat ein Teilkaskoversicherer den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, dass der Fahrer des Fahrzeugs versucht einen Wild - Unfall zu vermeiden. Dies gilt auch für den Fall, dass sich das Reh nicht auf sondern neben der Fahrbahn befindet und ein Zusammenstoss nicht unmittelbar bevorsteht. Im vorliegenden Fall ist das Verhalten der Fahrerin nachvollziehbar gewesen. Nicht zuletzt um ihre Beifahrer zu schützen. Hierin ist kein grob fahrlässiges Verhalten der Fahrerin zu sehen.
Quelle: Mitteilung der Deutschen Anwaltauskunft
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