Reiserecht: Kein Ausgleichsanspruch wegen Nichtbeförderung bei verpasstem Anschlussflug
Montag, 22. Juni 2009 | Autor: Pfelzer
Ein Fluggast hat nach der europäischen Fluggastrechteverordnung wegen Nichtbeförderung keinen Anspruch auf eine pauschalierte Ausgleichszahlung, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht. Dies hat der für das Reiserecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.
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