Mietrecht: Versorgungssperre durch den Vermieter nach beendetem Mietverhältnis
Montag, 27. Juli 2009 | Autor: Pfelzer
Der Vermieter kann nach Beendigung des Mietverhältnisses die Versorgung des Mietobjekts mit Wasser, Strom und Heizung einstellen. Dies hat der für das gewerbliche Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.
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