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Mietrecht: Kein genereller Anspruch auf eine Satellitenschüssel

Freitag, 28. August 2009 | Autor: Pfelzer

Ausländische Mieter haben keinen generellen Anspruch auf eine Satellitenschüssel / Parabolantenne. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sie TV – Sender aus ihrem Heimatland auch über das Internet empfangen können. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Um TV – Sender aus ihrer Heimat in ihrer Wohnung empfangen zu können, installierte eine ausländische Mieterin eine Parabolantenne. Der Vermieter war damit jedoch nicht einverstanden und forderte die Mieterin dazu auf, die Parabolantenne zu entfernen. Als sie dem nicht nachkam, klagte der Vermieter auf Entfernung.

Nach Auffassung des Gerichts überwog im zu entscheidenden Fall das Eigentumsrechtsrecht des Vermieters das Recht auf Information der Mieterin. Mittlerweile besteht die Möglichkeit auch über das Internet TV – Sender aus der Heimat zu empfangen. Die Mieterin sei somit nicht unbedingt auf eine Satellitenschüssel angewiesen. Voraussetzung hierfür sei jedoch ein Zugang zum Internet. Den Nachweis, dass ein Zugang zum Internet nicht möglich ist, hat die Mieterin zu erbringen.

Unerheblich ist, dass ein Empfang via Internet teurer sei. Einen Anspruch auf den preisgünstigsten Zugang zu Heimatsendern besteht nicht.

Quelle: Pressemitteilung der Deutsche Anwaltsauskunft
Urteil: Amtsgericht Frankfurt a.M. (Az.: 33 C 3540/07-31) vom 21.07.2008

Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine solche aufgrund stets unterschiedlich gelagerter Sachverhalte auch nicht ersetzen.

Weiteres Wissenswertes zum Thema Mietrecht finden Sie unter der Rubrik “Mietrecht“.

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Thema: Mietrecht

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