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Auch bei Kündigung einer entsprechenden Betriebsvereinbarung kann Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet sein

Mittwoch, 26. November 2008 | Autor: Pfelzer

Hat sich ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber durch eine Betriebsvereinbarung zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet, so wirkt diese Betriebsvereinbarung auch nach Kündigung durch den Arbeitgeber nach, bis sie durch eine andere Betreibsvereinbarung ersetzt wird. Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber leistet die Vergütung mitbestimmungsrechtlich “freiwillig”. Demnach muss der Arbeitgeber bei Wegfall oder Veränderung einer solchen mitbestimmungsrechtlich “freiwilligen” Vergütung den Betriebrat einbeziehen, andernfalls wirkt die Betriebsvereinbarung nach. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

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Ein nicht direkter Arbeitsweg kostet den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz

Samstag, 9. August 2008 | Autor: Pfelzer

Ein Versicherungsnehmer, der früh morgens auf nicht direktem Weg zur Arbeitsstelle beim Tanken einen Unfall erleidet, riskiert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Hessische Landessozialgericht aktuell entschieden.

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Kleinbetrieb - Arbeitgeber kann Ehefrau bei Scheidung kündigen

Freitag, 8. August 2008 | Autor: Pfelzer

In einem Kleinbetrieb kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu seiner Ehefrau vor dem Hintergrund eines laufenden Scheidungsverfahrens ordentlich kündigen. Es verstößt nicht gegen Treu und Glauben, wenn der Arbeitgeber sich zur Sicherung des Betriebsfriedens von seiner Ehefrau als Arbeitnehmerin trennen möchte. Zu diesem Schluss kommt das LAG Berlin-Brandenburg.

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Sonderzahlungen - Freiwillig oder Rechtsanspruch?

Donnerstag, 7. August 2008 | Autor: Pfelzer

In einem Arbeitsvertrag können Arbeitgeber zwar die Freiwilligkeit einer Sonderzahlung regeln, diese Regelung muss jedoch dem Tranzparenzgebot des § 307 Abs.1 S.2 BGB entsprechen.  Daran fehlt es, wenn ein Arbeitgeber in einem Formulararbeitsvertrag dem Arbeitnehmer eine Sonderzahlung in bestimmter Höhe zusichert, in einer anderen Klausel jedoch darauf hinweist, dass ein Rechtsanspruch hierauf nicht besteht. Dies hat das BAG entschieden.

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Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit

Freitag, 18. Juli 2008 | Autor: Pfelzer

“Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, muss der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr gewähren (vgl. bis 31. Dezember 2006 § 17 Abs. 2 BErzGG, danach inhaltsgleich § 17 Abs. 2 BEEG). Der Urlaub ist abzugelten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit endet oder es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt wird (§ 17 Abs. 3 BErzGG/BEEG). Der Neunte Senat hat § 17 Abs. 2 BErzGG bisher so ausgelegt, dass der auf Grund einer ersten Elternzeit übertragene Urlaub auch dann mit Ablauf des auf diese Elternzeit folgenden Urlaubsjahrs verfällt, wenn er wegen einer zweiten Elternzeit nicht genommen werden kann. An dieser Rechtsprechung hält der Senat nicht mehr fest.

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