Mittwoch, 19. Mai 2010 | Autor: Pfelzer
Kommen dem Halter eines Kfz die Fahrzeugschlüssel abhanden und sichert er sein Fahrzeug mit einer Lenkradkralle gegen Diebstahl, liegt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vor, wenn ihm das Fahrzeug entwendet wird. Dies hat das Amtsgericht Bremen (Az.: 35/10) am 11.05.2010 entschieden.
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Dienstag, 29. Dezember 2009 | Autor: Pfelzer
Wer Wunderkerzen, die an einem Weihnachtsbaum angebracht sind, entzündet und es hierdurch zu einem Brand kommt handelt grob fahrlässig und riskiert den Versicherungsschutz. Dies hat seinerzeit das Landgericht Offenburg entschieden.
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Montag, 28. Dezember 2009 | Autor: Pfelzer
In der Advents-/Weihnachtszeit sollten Kerzen und Adventsgestecke nicht unbeaufsichtigt bleiben. Wer diese nur ein paar Minuten unbeaufsichtigt lässt, handelt grob fahrlässig und riskiert seinen Versicherungsschutz. Dies hatte seinerzeit das Landgericht Krefeld entschieden. Diese Entscheidung ist durch die Reform des Versicherungsrechts jedoch zumindest teilweise überholt.
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Freitag, 3. April 2009 | Autor: Pfelzer
Führt ein Beifahrer einen wertvollen Gegenstand mitsich, so muss die Kfz - Haftpflichtversicherung infolge eines selbst verschuldeten Verkehrsunfalls des Fahrers nicht zwangsläufig für den Schaden an diesem aufkommen.
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Freitag, 27. März 2009 | Autor: Pfelzer
Der Unfallversicherungsschutz greift nur ein, wenn ein unter den Versicherungsvertrag fallendes Unfallereignis vorliegt. Dies ist dann nicht der Fall, wenn der Unfall lediglich auf allmählicher Einwirkung von Witterungsbedingungen beruht. Der für das Versicherungsrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat seine bisherige Rechtsprechung aufrechterhalten und die Revision der Klägerin zurückgewiesen.
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Montag, 23. März 2009 | Autor: Pfelzer
Versucht ein Fahrzeugführer einem Reh auszuweichen, um einen Wildunfall zu vermeiden und kommt es hierdurch selbst zu einem Unfall, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden zu regulieren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 3874/08) hervor.
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Donnerstag, 18. September 2008 | Autor: Pfelzer
Eine Klausel in der Hausratversicherung, wonach sich der Versicherungsschutz für Fahrräder auch auf Schäden durch Diebstahl erstreckt, wenn der Diebstahl nachweislich zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr verübt wurde oder sich das Fahrrad zur Zeit des Diebstahl in Gebrauch oder in einem gemeinsam genutzten Abstellraum befand ist, ist zulässig. Diese Klausel beschreibt eine Risikobegrenzung und keine verhüllte Obliegenheit, die einen bestehenden Versicherungsschutz wieder entziehen würde. Dies hat der BGH entschieden.
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Montag, 8. September 2008 | Autor: Pfelzer
Es besteht keine Pflicht des Agenten eines Krankenversicherers bei Abschluss eines Krankheitskostenversicherungsvertrages den Versicherungsnehmer ungefragt über die Vor- und Nachteile eines Wechsels von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu beraten. Dies hat das OLG Celle entschieden. Etwas anderes kommt nur in Betracht, wenn dem Versicherungsagenten ein besonderes Auskunfts- und Beratungsbedürfnis des Versicherungsnehmers erkennbar ist oder aber wenn konkrete Vergleichsberechnungen hinsichtlich zukünftiger Kosten sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenversicherung angestellt werden.
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Freitag, 8. August 2008 | Autor: Pfelzer
… die eine mitversicherte Person am Eigentum des Versicherungsnehmers verursacht
Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat gegen den Versicherer keinen Anspruch auf Ersatz der an einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug entstandenen Schäden, wenn eine mitversicherte Person diese Schäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht hat. Dies hat der BGH entschieden. weiter…
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Mittwoch, 6. August 2008 | Autor: Pfelzer
Wird das Motorrad dem Eigentümer bei einer Probefahrt entwendet, so ist die Teilkaskoversicherung leistungspflichtig. Dies gilt nach einem Urteil des OLG Köln zumindest für den Fall, dass der Eigentümer dem Kaufinteressenten das Motorrad zu einer “zeitlich und räumlich begrenzten” Probefahrt überlässt, die Fahrzeugpapiere jedoch nicht übergibt. Dies stellt eine Entwendung im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.
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