Erwärmung von Körnerkissen in der Mikrowelle ist grob fahrlässig
Dienstag, 8. Juli 2008 | Autor: Pfelzer
Die Hausratversicherung muss einen Schaden nicht regulieren, der aufgrund unsachgemäßer Benutzung einer Mikrowelle entsteht. Die Außerachtlassung von Sicherheitshinweisen in der Gebrauchsanweisung ist als grob fahrlässig zu werten.
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