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Studienplatzklage

Hochschulzulassungsrecht - Die Studienplatzklage

Sie wollen ein Studium in einem Studiengang mit Zulassungsbeschränkung an einer staatlichen Universität, Hoch- oder Fachhochschule aufnehmen und haben keinen Studienplatz in Ihrem Wunschstudienfach erhalten? Bevor Sie den Umweg über eine eventuell lange Wartezeit in Kauf nehmen, kann eine sog. Studienplatz- oder Kapazitätsklage helfen, um doch noch den erhofften Studienplatz zu erhalten. Wir vertreten Sie bundesweit.

Nach Art. 12 Grundgesetz steht jedem deutschen Staatsbürger und nach EU - Recht auch Staatsangehörigen anderer EU - Staaten das Recht auf die freie Wahl seines Berufs zu. Dieses Grundrecht gilt auch für die Zulassung zum Wunschstudium. Die Universitäten sind selbstverständlich nicht dazu verpflichtet alle Studienbewerber aufzunehmen. Sie haben allerdings die Aufnahmekapazitäten auszuschöpfend. Diese hierzu von den Universitäten von Semester zu Semester durchzuführende Kapazitätsberechnung birgt jedoch eine Fülle von Fehlerquellen. Ob Fehler bei der Kapazitätsberechnung gemacht wurden, kann mit einer Kapazitätsklage überprüft werden.