Abschleppkosten für unbefugte abgestellte Fahrzeuge auf Privatgrundstück
Montag, 17. August 2009 | Autor: Pfelzer
Fahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt wurden, dürfen abgeschleppt werden. Das Fahrzeug muss erst gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof aktuell entschieden.
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