Entwendung eines Motorrads bei der Probefahrt versichert
Mittwoch, 6. August 2008 | Autor: Pfelzer
Wird das Motorrad dem Eigentümer bei einer Probefahrt entwendet, so ist die Teilkaskoversicherung leistungspflichtig. Dies gilt nach einem Urteil des OLG Köln zumindest für den Fall, dass der Eigentümer dem Kaufinteressenten das Motorrad zu einer “zeitlich und räumlich begrenzten” Probefahrt überlässt, die Fahrzeugpapiere jedoch nicht übergibt. Dies stellt eine Entwendung im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.
Thema: Versicherungrecht | Ein Kommentar

