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Entwendung eines Motorrads bei der Probefahrt versichert

Mittwoch, 6. August 2008 | Autor: Pfelzer

Wird das Motorrad dem Eigentümer bei einer Probefahrt entwendet, so ist die Teilkaskoversicherung leistungspflichtig. Dies gilt nach einem Urteil des OLG Köln zumindest für den Fall, dass der Eigentümer dem Kaufinteressenten das Motorrad zu einer “zeitlich und räumlich begrenzten” Probefahrt überlässt, die Fahrzeugpapiere jedoch nicht übergibt. Dies stellt eine Entwendung im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.

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Freizeitkicker auf Bolzplatz in der Regel unfallversichert

Montag, 7. Juli 2008 | Autor: Pfelzer

Wer als Freizeitsportler auf dem “Bolzplatz” aufgrund von Bodenunebenheiten umknickt und sich verletzt, hat in aller Regel einen Entschädigungsanspruch aus einer bestehenden privaten Unfallversicherung. Ein solches Ereignis stellt einen “Unfall” im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.

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