Mietrecht: Klausel zum Weißen der Decken und Wände während der Mietzeit unwirksam
Samstag, 26. September 2009 | Autor: Pfelzer
Eine den Mieter während der Mietzeit zum Weißen der Decken und Wände verpflichtende Klausel ist unwirksam. Dies hat der für das Wohnraum - Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden. Damit führt der BGH seine bisherige Rechtsprechung konsequent fort.
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