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Versicherungsrecht: Brand durch am Weihnachtsbaum angebrachte Wunderkerzen grob fahrlässig

Dienstag, 29. Dezember 2009 | Autor: Pfelzer

Wer Wunderkerzen, die an einem Weihnachtsbaum angebracht sind, entzündet und es hierdurch zu einem Brand kommt handelt grob fahrlässig und riskiert den Versicherungsschutz. Dies hat seinerzeit das Landgericht Offenburg entschieden.

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