Mietrecht: Vermieter hat Frist zur Abrechnung der Betriebskosten einzuhalten
Montag, 26. Januar 2009 | Autor: Pfelzer
Auch bei der Versendung auf dem Postweg muss die Abrechnung der Betriebskosten dem Mieter innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist zugegangen sein. Das rechtzeitige Absenden der Abrechnung durch den Vermieter reicht nicht aus. Dies hat der für das Wohnraum - Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden
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