Mietrecht: Farbwahlklausel für Schönheitsreparaturen während der Mietzeit ist unwirksam
Donnerstag, 19. Februar 2009 | Autor: Pfelzer
Eine Klausel, die einem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer vorgegebenen Farbwahl zu streichen ( Farbwahlklausel ), ist unwirksam. Der für das Wohnraum - Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs hat seine diesbezügliche Rechtsprechung nunmehr bestätigt.
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