Handyverbot am Steuer auch bei Nutzung als Navigationsgerät
Montag, 11. August 2008 | Autor: Pfelzer
Das Handyverbot nach § 23 Abs. 1 a StVO gilt auch für die Nutzung des Handys als Navigationsgerät. Dieser Ansicht ist das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung.
Ein Autofahrer wurde zu einer Geldbuße in Höhe von EUR 70,00 verurteilt. Er gab an, dass er das Handy während der Fahrt nicht zum Telefonieren aus seiner Brusttasche geholt habe. Vielmehr wollte er die in das Handy eingebaute Navigationsfunktion benutzen. Die eingelegte Rechtsbeschwerde ließ das OLG Köln nicht zur Entscheidung zu.

