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Freizeitkicker auf Bolzplatz in der Regel unfallversichert

Montag, 7. Juli 2008 | Autor: Pfelzer

Wer als Freizeitsportler auf dem “Bolzplatz” aufgrund von Bodenunebenheiten umknickt und sich verletzt, hat in aller Regel einen Entschädigungsanspruch aus einer bestehenden privaten Unfallversicherung. Ein solches Ereignis stellt einen “Unfall” im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.

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Thema: Versicherungrecht | Beitrag kommentieren