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Sicherung mittels Lenkradkralle bei Verlust der Kfz - Schlüssel ist nicht grob fahrlässig

Mittwoch, 19. Mai 2010 | Autor: Pfelzer

Kommen dem Halter eines Kfz die Fahrzeugschlüssel abhanden und sichert er sein Fahrzeug mit einer Lenkradkralle gegen Diebstahl, liegt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vor, wenn ihm das Fahrzeug entwendet wird. Dies hat das Amtsgericht Bremen (Az.: 35/10) am 11.05.2010 entschieden.

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Kfz-Haftpflicht kommt nicht für Schäden auf…

Freitag, 8. August 2008 | Autor: Pfelzer

die eine mitversicherte Person am Eigentum des Versicherungsnehmers verursacht

Der Versicherungsnehmer einer Kfz-Haftpflichtversicherung hat gegen den Versicherer keinen Anspruch auf Ersatz der an einem anderen, in seinem Eigentum stehenden Fahrzeug entstandenen Schäden, wenn eine mitversicherte Person diese Schäden durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeuges verursacht hat. Dies hat der BGH entschieden. weiter…

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Entwendung eines Motorrads bei der Probefahrt versichert

Mittwoch, 6. August 2008 | Autor: Pfelzer

Wird das Motorrad dem Eigentümer bei einer Probefahrt entwendet, so ist die Teilkaskoversicherung leistungspflichtig. Dies gilt nach einem Urteil des OLG Köln zumindest für den Fall, dass der Eigentümer dem Kaufinteressenten das Motorrad zu einer “zeitlich und räumlich begrenzten” Probefahrt überlässt, die Fahrzeugpapiere jedoch nicht übergibt. Dies stellt eine Entwendung im Sinne der Versicherungsbedingungen dar.

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