Benutzung eines mittels Bluetooth mit dem Handy verbundenen Earsets verstößt nicht gegen § 23 I a StVO
Dienstag, 11. November 2008 | Autor: Pfelzer
Die Verwendung eines Mobiltelefons, das in einer Handy-Vorrichtung des Kraftfahrzeugs abgelegt worden ist, unter Benutzung eines Headsets/Earsets, welches über eine Bluetooth-Verbindung mit dem Mobiltelefon verbunden ist, erfüllt nicht den Tatbestand des § 23 Abs. 1 a StVO. Dies gilt auch dann, wenn zur Verbesserung der Hörqualität das über eine Spange am Ohr gehaltene Headset mit der Hand gegen das Ohr gedrückt wird. Dies hat das OLG Stuttgart entschieden.

