Mietrecht: Mieter sind an den Betriebskosten für nicht zu erreichende Aufzüge nicht zu beteiligen
Dienstag, 25. August 2009 | Autor: Pfelzer
Ein Mieter muss sich nicht an den Nebenkosten für einen Aufzug beteiligen, mit dem sie ihre Wohnung gar nicht erreichen können, weil sich der Aufzug beispielsweise in einem ganz anderen Gebäudeteil. Dahingehende Vereinbarungen in einem Formularmietvertrag benachteiligen den Mieter unangemessen. Dies hat der für das Wohnraum – Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.
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