Mietrecht: Eine nachträglich getroffene Vereinbarung über die Endrenovierung einer Mietwohnung kann wirksam sein
Freitag, 16. Januar 2009 | Autor: Pfelzer
Eine Endrenovierungsklausel, die im Wohnungsübergabeprotokoll vereinbart wurde, ist nicht schon deshalb unwirksam, weil der Wohnraummietvertrag eine unwirksame Klausel hinsichtlich der Schönheitsreparaturen enthält. Dies hat der für das Wohnraummietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs aktuell entschieden.
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