Mietrecht: Mieterhöhung nach Modernisierung richtet sich nach Notwendigkeit
Freitag, 13. Februar 2009 | Autor: Pfelzer
Ein Vermieter kann von den tatsächlich angefallenen Kosten einer Modernisierungsmaßnahme nur diejenigen Kosten zur Berechnung der Mieterhöhung ansetzen, die für die Modernisierung notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Aufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen. Dies hat der für das Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.
Thema: Mietrecht | Ein Kommentar

