Mietrecht: Dachterrassen bei Wohnflächenberechnung bis zur Hälfte anteilig einzubeziehen
Montag, 27. April 2009 | Autor: Pfelzer
Bei der Wohnflächenberechnung einer Mietwohnung sind Dachterrassen bis maximal zur Hälfte anteilig einzubeziehen. Die Anrechnung kann jedoch auf 1/4 begrenzt sein, wenn die Anrechnung eines geringeren Anteils der ortsüblichen Verkehrssitte entspricht. Dies hat der für das Wohnraum - Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.
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