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Sicherung mittels Lenkradkralle bei Verlust der Kfz - Schlüssel ist nicht grob fahrlässig

Mittwoch, 19. Mai 2010 | Autor: Pfelzer

Kommen dem Halter eines Kfz die Fahrzeugschlüssel abhanden und sichert er sein Fahrzeug mit einer Lenkradkralle gegen Diebstahl, liegt keine grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls vor, wenn ihm das Fahrzeug entwendet wird. Dies hat das Amtsgericht Bremen (Az.: 35/10) am 11.05.2010 entschieden.

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Versicherungsrecht: Brand durch am Weihnachtsbaum angebrachte Wunderkerzen grob fahrlässig

Dienstag, 29. Dezember 2009 | Autor: Pfelzer

Wer Wunderkerzen, die an einem Weihnachtsbaum angebracht sind, entzündet und es hierdurch zu einem Brand kommt handelt grob fahrlässig und riskiert den Versicherungsschutz. Dies hat seinerzeit das Landgericht Offenburg entschieden.

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Versicherungsrecht: Kfz - Haftpflichtversicherung zahlt nicht jeden Schaden eines Beifahrers

Freitag, 3. April 2009 | Autor: Pfelzer

Führt ein Beifahrer einen wertvollen Gegenstand mitsich, so muss die Kfz - Haftpflichtversicherung infolge eines selbst verschuldeten Verkehrsunfalls des Fahrers nicht zwangsläufig für den Schaden an diesem aufkommen.

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Versicherung zahlt Schaden bei Vermeidung eines Wildunfalls

Montag, 23. März 2009 | Autor: Pfelzer

Versucht ein Fahrzeugführer einem Reh auszuweichen, um einen Wildunfall zu vermeiden und kommt es hierdurch selbst zu einem Unfall, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden zu regulieren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 3874/08) hervor.

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Verkehrsrecht: Bei beruflicher Nutzung muss beschädigtes Fahrzeug sofort repariert werden

Dienstag, 17. März 2009 | Autor: Pfelzer

Wer mit seinem beruflich genutzten Fahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, muss mit der Reparatur unverzüglich beginnen. Ein Abwarten auf die Zusage der Versicherung zur Kostenübernahme ist nicht in jedem Fall geboten, wenn dadurch ein noch größerer Schaden entstehen kann. Insoweit hat der Geschädigte eine Schadenminderungspflicht. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Gera (Az. 3 O 496/06)  hervor.

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