Mietrecht: Schadensersatz für Auszug nach vorgetäuschtem Eigenbedarf bei formal unwirksamer Kündigung
Dienstag, 14. April 2009 | Autor: Pfelzer
Ein Mieter, der aufgrund einer Kündigung wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs aus seiner Wohnung auszieht, kann nach seinem Auszug auch dann einen Schadensersatzanspruch gegen den Vermieter haben, wenn die Kündigung formal unwirksam war. Dies hat der für das Wohnraum - Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.
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