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Versicherung zahlt Schaden bei Vermeidung eines Wildunfalls

Montag, 23. März 2009 | Autor: Pfelzer

Versucht ein Fahrzeugführer einem Reh auszuweichen, um einen Wildunfall zu vermeiden und kommt es hierdurch selbst zu einem Unfall, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden zu regulieren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 3874/08) hervor.

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Thema: Verkehrsrecht, Versicherungrecht | Beitrag kommentieren