Versicherung zahlt Schaden bei Vermeidung eines Wildunfalls
Montag, 23. März 2009 | Autor: Pfelzer
Versucht ein Fahrzeugführer einem Reh auszuweichen, um einen Wildunfall zu vermeiden und kommt es hierdurch selbst zu einem Unfall, hat die Teilkaskoversicherung den Schaden zu regulieren. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 345 C 3874/08) hervor.
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