Verkehrssicherungspflicht des Vermieters beinhaltet keine regelmäßige Generalinspektion von Elektroleitungen und -geräten in Mietwohnungen
Donnerstag, 16. Oktober 2008 | Autor: Pfelzer
Einen Vermieter trifft zwar die vertragliche Pflicht, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten und ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr für die Mietwohnung ausgehen können, unverzüglich zu beheben. Im Rahmen dieser Verkehrssicherungspflicht muss er jedoch keine regelmäßige Generalinspektion vornehmen. Dies hat der BGH aktuell entschieden.
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