Mietrecht: Bauliche Maßnahme aufgrund behördlicher Anordnung ist vom Mieter zu dulden
Freitag, 6. März 2009 | Autor: Pfelzer
Mieter haben bauliche Maßnahmen in ihrer Wohnung, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung durchzuführen hat, zu dulden. Dabei hat der Mieter auch eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich einer zeitnahen Terminsabstimmung. Dies hat der für das Wohnraum - Mietrecht zuständige Senat des Bundesgerichtshofs entschieden.
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